Wasser ist nicht gleich Wasser – und die Meinungen zur Wasserqualität und zu Wasserfiltern sind so vielfältig wie die Fragen, die uns gestellt werden. Die häufigsten Fragen und die passenden Antworten haben wie hier auf Anregung und mit Unterstützung unserer Kunden zusammengetragen…..

Um was geht es in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV)?

Die novellierte Trinkwasserverordnung trat in Deutschland am 01. Januar 2003 in Kraft. Zum ersten Mal wird hier in einer Verordnung zum Trinkwasser berücksichtigt, dass Schadstoffe auf dem Weg vom Wasserwerk zur Entnahmestelle in das Trinkwasser gelangen können. In den bisherigen Verordnungen wurden Grenzwerte festgelegt und deren Einhaltung im Wasserwerk überprüft. In der neuen TrinkwV wird ebenfalls im Wasserwerk geprüft; ergänzt wird dies aber um eine Überprüfung im Haushalt. Gemessen werden hierbei diejenigen Stoffe, die erst durch die Hauptleitungen und insbesondere durch die Hausleitungen in das Trinkwasser gelangen können. Alle Grenzwerte müssen an denjenigen Zapfstellen eingehalten werden, die der Entnahme von Trinkwasser dienen. Somit ist jeder Eigentümer und Inhaber einer Hausinstallation mitverantwortlich für die Qualität des Trinkwassers. Ist das Trinkwasser für den öffentlichen Gebrauch bestimmt oder liegen besondere Gefährdungspotentiale vor (z. B. Krankenhäuser, Arztpraxen) sind zusätzliche Vorschriften zu beachten.

Die neue TrinkwV unterscheidet daher bei der Festlegung der Grenzwerte zwischen „Chemische Parameter, deren Konzentration sich im Verteilungsnetz einschließlich der Hausinstallation in der Regel nicht mehr erhöht“ und „Chemische Parameter, deren Konzentration im Verteilungsnetz einschließlich der Hausinstallation ansteigen kann“. Zu diesen zählen u. a. alle Schwermetalle!

„Das Trinkwasser ist doch eines der besten Lebensmittel überhaupt! Warum soll ich das Wasser noch filtern?“

Diese Meldungen beziehen sich zumeist auf die Untersuchungen im Wasserwerk. Was bei Ihnen aus dem Wasserhahn kommt, ist insbesondere abhängig von den Hausleitungen, aber auch von den Hauptwasserleitungen. Die Hauswasserleitungen bestehen manchmal immer noch aus Blei. Diese kann sich dann in unterschiedlicher Konzentration in Ihrem Trinkwasser befinden. Es ist hierbei unwahrscheinlich dass die geltenden Grenzwerte eingehalten werden. Auch Armaturen und Apparate – insbesondre Bauteile ohne DVGW-Prüfzeichen – können Blei in unzulässig hohen Mengen enthalten.

Mit einem Filter von Quellform GmbH können Sie die Wasserqualität an Ihrem Wasserspender auch dann beeinflussen, wenn z. B. der Hausbesitzer einen Austausch der Rohrleitungen nicht vornimmt bzw. mit diesem Austausch noch nicht begonnen hat.

„Wir haben doch in Deutschland eine sehr strenge Trinkwasserverordnung. Muss ich mein Trinkwasser noch filtern, auch wenn die Grenzwerte eingehalten sind?“

Von „muss“ kann nicht die Rede sein. Aber wenn Sie den subjektiven Anspruch haben, dass Ihr Trinkwasser über die verordneten Grenzwerte hinaus die bestmögliche Reinheit aufweist, so treffen Sie mit den von Quellform GmbH eingesetzten eine wohl durchdachte Entscheidung.

„Berücksichtigt die neue Trinkwasserverordnung alle Schadstoffe?“

Auch die neue Trinkwasserverordnung kann immer nur einen Teil der möglichen Schadstoffe im Trinkwasser berücksichtigen. So gibt es im Trinkwasser auch anerkannte Schadstoffe, für die es jedoch keine Grenzwerte gibt.

Zu diesen unerwünschten Stoffen gehören beispielsweise:

  • Medikamentenrückstände
  • Polare Pestizide
  • Asbestfasern

Im Moment kann niemand gegründet festlegen, welche Mengen diese Stoffe zu einer Gesundheitsgefährdung führen kann und wie die Stoffe wechselwirken. Es ist jedoch klar, dass diese Stoffe nicht natürlicher Bestandteil von Trinkwasser sind.

„Wie werden Grenzwerte festgelegt?“

Grenzwerte werden in Tierversuchen ermittelt und auf erwachsene Menschen hochgerechnet – sie sind also eher theoretische als praktisch sinnvolle Werte.

Ein Auszug aus dem Brockhaus-Lexikon:

„Das Verfahren der Festlegung von Grenzwerten ist ebenso umstritten wie viele Grenzwerte selbst, da z. B. Wissenschaftler unterschiedliche Einschätzungen der Schädlichkeit bestimmter Schadstoffe haben und Grenzwerte politisch ausgehandelte Kompromisse darstellen zwischen ökologisch und gesundheitlich Gebotenem, technisch Möglichem, finanziell Tragbarem, wirtschaftlich und politisch Vertretbarem….“

So ist wahrscheinlich besser zu verstehen, dass der Grenzwert für Blei in der TrinkwV 2001 nur schrittweise bis 2013 von ehemals 40 µg auf dann 10 µg gesenkt wird: Dem Bund selbst fehlen die Mittel für die Sanierung der eigenen Gebäude (Quelle: Umweltbundesamt). Die lange Übergangszeit schafft hier finanzielle Erleichterung.

„Können unser Filter verkeimen?“

Nein. Eine Verkeimung kann nicht eintreten. Test mit extrem hohen Bakterienkonzentrationen (mehrere Millionen vor dem Filter) bescheinigen dem Filter (NFP Premium) eine außergewöhnliche hohe Leistung („Null“ Testbakterien (E. Coli und Enterococcus faecalis) kamen durch). Die Filterpatrone NFP Premium hat viele weitere Hygienetests erfolgreich bestanden, getestet wurde dieser Filter auf die Rückhaltung von (die Rückhaltung lag immer bei > 99,9%)

  • Bakterien (Staphylococcus aureus, Staphylocooccus haemolyticus, Enterobacter cloacae, Pseudomonas aeruginosa, Bacillus subtilis)
  • Mikroorganismen (Entamoeba coli, Giardia Lamblia, Cryptosporodium parvum, Hymenolepis nana, Schistosoma mansoni, Ascaris suum)
  • Pilzen/Hefen (Candida albicans, Rhodotorula mucilaginosa, Saccharomyces cerevisae)

„Im Trinkwasser sollen sich auch Rückstände von Medikamenten und polaren Pestizide mit möglicher hormoneller Wirkung befinden können. Kann der von Quellform eingesetzte Filter das rausholen?“

Viele der nach unseren Kenntnissen am häufigsten diskutierten Rückstände von Medikamenten und polaren Pestiziden sind in einer umfassenden Studie getestet worden und waren im gefilterten Wasser nicht nachweisbar.

„Werden zum Filtern Chemikalien oder Silber eingesetzt?“

Chemikalien finden in den von Quellform eingesetzten Filtern keine Verwendung.

„Warum verkeimt der Filter dann nicht?“

Die Poren des Filters sind so fein, dass Bakterien wie Escherichia Coli oder auch Enterokokken das Filterelement nicht durchwachsen können (innerhalb von 6 Monaten). Wir filtern in Bereichen der Mikrofiltration. Eine Verwendung von Chemikalien zu Desinfektion erübrigt sich daher und ist auch nicht erforderlich.

„Warum soll der Filter nach 6 Monaten gewechselt werden?“

Hierfür gibt es zwei Gründe. Zum einen wird in Deutschland das Wasser nur noch in wenigen Fällen gechlort (oder anders desinfiziert). Das führt dazu, dass eventuell im Trinkwasser vorhandene Bakterien im Wasser ungehemmt wachen und sich vermehren können. Gerade ein Filter aus Aktivkohle bietet für Mikroorganismen eine gute Wachstumsoberfläche auf der „ungefährlichen“ Außenfläche. Aus hygienischen Gründen sollte daher ein Wechsel alle 6 Monate erfolgen.

Weiterhin sieht die DIN 1988, Teil VIII einen Wechsel des Filters nach 6 Monaten ohnehin vor: „[…] Aus hygienischen Gründen ist ein Austausch (Ersatzfilterkerze) mindestens alle 6 Monate erforderlich […].“

Hintergrund hierfür ist u. a., dass sich vor dem Filter im Laufe der Zeit Bakterien aufstauen könnten; diese würden dann im Leitungssystem zurückwandern (Rücksaugen bei Leckage) und das nicht gefilterte Wasser verunreinigen. Um dies zu verhindern, ist ein Wechsel alle 6 Monate vorgeschrieben.

„Können die Filter auch Kalk herausholen?“

Ja, die Filter entnehmen dem Wasser die Kalkpartikel und auch alle anderen Partikel bis zur angegebenen Filterfeinheit von 0,15 µm.

Der gelöste Kalk, also die Mineralien, bleiben im Wasser enthalten. Kalk setzt sich hauptsächlich aus Calcium und Magnesium zusammen – dies sind Mineralien.

Mit „gelöst“ ist hier gemeint: aufgelöst wie Zucker im Wasser. Mit Aktivkohle gefiltertem Wasser werden zwar nicht alle Kalkablagerungen verhindert, aber in der Regel deutlich reduziert und in der Konsistenz verändert – die Ablagerungen sind wesentlich weicher.

„Holt der Filter auch die Mineralien raus?“

Nein. Mineralien (gelöst) bleiben im Wasser enthalten.

„Kann ich durch Laufenlassen des Wassers den Gehalt an Schwermetallen im Trinkwasser verringern, also auf einen Filter auch bei deutlichen Schwermetallgehalten verzichten.?“

Diese Frage kann pauschal nicht beantwortet werden. Wieviel Liter Sie ablaufen lassen müssen, hängt von vielen Bedingungen ab: z. B., in welcher Etage Sie wohnen, wo das Stück Rohrleitung sitzt, welches für die höheren Schwermetallgehalte verantwortlich ist, welche Gewohnheiten Ihre Mitbewohner haben, etc. Auch können Sie durch das Ablaufen lassen nicht den Gehalt an Stoffen reduzieren, die schon ab Wasserwerk im Trinkwasser enthalten sein können (z. B. Medikamentenrückstände). Es ist auch sicher keine ökologische Haltung, Wasser einfach durch den Abfluss laufen zu lassen. Im Übrigen nimmt Wasser auch bei sehr kurzen Stagnationszeiten mehr Blei auf als der Grenzwert zulässt.

„Geprüfte Sicherheit nach deutschem Lebensmittelrecht“ – was bedeutet das?

Alle von Quellform GmbH eingesetzten Filterpatronen stehen unter ständiger Kontrolle und sind nach chemischen, sensorischen und hygienischen Kriterien überwacht. Sie entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen des strengen, deutschen Lebensmittelrechts.